Leistungsverzeichnis für die Verwaltung von Wohneigentumsanlagen
1.Wirtschaftsplan
Erstellen des Wirtschaftsplanes und Übergabe an dieEigentümer nach Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung
2.Hausgeld
Einzug und Verbuchung der monatlichen Hausgeldzahlungen,Kontenführung und Abrechnung in Vorbereitung der jährlichen
Eigentümerversammlung, Kontrolle dieser Abrechnung durch den
Verwaltungsbeirat und Vornahme von Geldanlagen nach
Beschlussfassung durch die Eigentümer
3.Jahresabrechnung
Verbuchen sämtlicher Einnahmen und Ausgaben,Erstellen einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung für das
abgelaufene Wirtschaftsjahr der WEG gesamt und je Teileigentum.
4.Eigentümerversammlung
Vorbereitung der Eigentümerversammlung mit dem Verwaltungsbeirat,Erstellen der Tagesordnung, Versand aller Unterlagen,
Durchführung der Versammlung, Protokollführung und fristgerechte
Versendung des Protokolls an jeden Eigentümer
5.Beratung und Vertretung
Beratung der Eigentümergemeinschaft zu Fragen desgemeinschaftlichen Eigentums
6.Verträge für die Eigentümergemeinschaft
Gemäß des Verwaltervertrages sowie der Verwalter-vollmacht, sind alle Lieferungs-, Versorgungs- und
Wartungsverträge die zur Unterhaltung der Wohnanlage
dienen, vorzubereiten, abzuschließen, zu überwachen
und ggf. zu kündigen, falls die Interessen der
Eigentümergemeinschaft nicht mehr ausreichend
vertreten werden
7.Instandhaltung
Regelmäßige Begehung der Wohnanlage, Feststellung notwendigerMaßnahmen der Reparatur und Instandhaltung
des Gemeinschaftseigentums. Einholung von Kostenangeboten,
Vergabe und Überwachung von Aufträgen sowie Rechnungsprüfung.
8.Verwaltungsbeirat
Enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat zu allen Fragen,die das Gemein- schaftseigentum betreffen,
Kontrolle der Jahresabrechnung und Kontenunterlagen in
Vorbereitung einer Eigentümerversammlung
9.Sofortmaßnahmen
Einleitung von Sofortmaßnahmen bei Bränden, Havarien und Sturmschädensowie weiterer Beeinträchtigungen des Gemeinschaftseigentums
10.Gewährleistungsansprüche
Abnahme des Gemeinschaftseigentums vom Bauträger,wenn dies notariell geregelt ist,
Gewährleistungsansprüche sind durch den Verwalter
rechtzeitig anzuzeigen und deren Umsetzung zu kontrollieren
Vergütung je Wohneinheit monatlich 15,34 € zzl. gesetzl. Mwst.
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